Ein Vertrag mit Fuchs&Stein kommt erst nach der Kontaktaufnahme zustande. Durch das Ausfüllen des Kontakformulars gehen Sie keinen Vertrag ein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ein Vertrag mit Fuchs&Stein kommt erst nach der Kontaktaufnahme zustande.
Ablauf:
- Entscheiden Sie sich für ein Rahmen-Paket.
- Füllen Sie das entsprechende Kontaktformular aus.
- Fuchs&Stein evaluiert Ihren Auftrag anhand Ihrer Informationen.
- Wir melden uns baldmöglichst mit einem Erstvorschlag für das gemeinsame Projekt.
- Vertragsvereinbarung
1. Vertragspartein
Dieser Vertrag wird von und zwischen Auftraggebenden und Fuchs&Stein geschlossen, die beide an diesen Vertrag gebunden sind.
2. Bedingungen
- Dieser Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft (wobei das Datum des Inkrafttretens das Datum auf dem Vertrag ist) und endet mit dem Ende des Monats, in dem er von einer der Parteien gekündigt wird.
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Vertrag nicht automatisch um eine neue Laufzeit verlängert.
- Die Abrechnung erfolgt durch den Auftraggebenden entweder durch Übersendung des vereinbarten Preises oder durch SEPA-Lastschriftmandat.
3. Dienstleistungen
Die Parteien vereinbaren, dass Fuchs&Stein die folgenden Leistungen erbringt:
- Erstellung von maßgeschneiderten Marketingdienstleistungen, -inhalten und -strategien, die auf die individuellen Geschäftsbedürfnisse von Auftraggebenden abgestimmt sind (siehe: Abs.5. Zuständigkeiten von Fuchs&Stein; Abs.14. Paket Definition; Abs.15. Projekt-Definition).
- Innerhalb des vom Auftraggebenden gewählten Pakets können die Leistungen umfassen: Websitedesign, Content Creation und Ghostwriting, Social-Media-Marketing, Suchmaschinenoptimierung und Mentoring von Mitarbeitenden.
4. Verantwortlichkeiten des Auftraggebenden
- Eine klare und spezifische Anfrage bezüglich der Details des Projekts zu stellen.
- Zusammenarbeit mit Fuchs&Stein und Bereitstellung notwendiger Erkenntnisse, die für Marketinginitiativen nützlich sein könnten.
- Fuchs&Stein die für das Onlinemarketing des Kunden erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, wobei sich der Auftraggeber bewusst ist, dass ein Versäumnis den Fortgang des Projekts beeinträchtigen kann, und sich verpflichtet, die entsprechenden Rechnungen fristgerecht zu begleichen.
- Auftraggeber verpflichtet sich, die entsprechenden Rechnungen fristgerecht zu begleichen, gemäß den im Abschnitt „Preis und Zahlung“ erläuterten Modalitäten.
5. Zuständigkeiten von Fuchs&Stein
- Die Projektinitiativen von Anfang bis Ende voranzutreiben und dabei die Projektvorgaben des Auftraggeber zu erfüllen.
- Vorlage regelmäßiger Berichte an Auftraggebenden über Projektaktualisierungen gemäß der vereinbarten Regelmäßigkeit der Aktualisierungen.
- Bereitstellung von Marketing-Dienstleistungen und/oder -Strategien, um dem Kunden zu helfen, sein Geschäft zu vergrößern.
- Die Konzeption, Umsetzung und Pflege von Website,- Bild-, Video- und Textinhalten auf Online-Plattformen entsprechend der Kompetenz von Fuchs&Stein.
- Im Detail sind die Leistungen von Fuchs&Stein in Abs.14. Paket Definition und Abs.15. Projekt-Definition definiert.
6. Preis und Zahlung
- Auftraggebenden verpflichtet sich, Fuchs&Stein in jedem Fall und entsprechend dem von Auftraggebenden gewählten Paket einen Arbeitsaufwand zu vergüten, sei es in monatlicher Zahlung, gemessen im Stundensatz oder mit Produktlieferung.
- Fuchs&Stein verpflichtet sich, dem Kunden den gesamten Arbeitsaufwand für jedes Projekt in Rechnung zu stellen.
- Fuchs&Stein behält sich das Recht vor, bei Änderungen des ursprünglichen Projektumfangs den Rechnungsbetrag nach schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien zu erhöhen oder zu senken.
- Die Parteien vereinbaren, dass Fuchs&Stein im Falle eines Zahlungsverzugs innerhalb von dreißig Tagen nach Zahlungseingang berechtigt ist, eine Verspätungsgebühr von 40 % zu berechnen.
- Auftraggebenden nimmt zur Kenntnis, dass das Konzept der Firma Fuchs&Stein keine Rückzahlung oder Zahlungsverweigerung zulässt und erklärt sich daher damit einverstanden, nicht für etwaige Verluste entschädigt zu werden.
- Auftraggebenden nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeit mit Social Media, Onlinemarketing und Content Creation im Allgemeinen keine Erfolgsgarantie hat und erklärt sich damit einverstanden, dass Fuchs&Stein auch keine Erfolgsgarantie gibt.
7. Kündigung
- Dieser Vertrag läuft so lange, bis er von einer der Parteien gekündigt wird oder Fuchs&Stein die Arbeiten für abgeschlossen erklärt. Jede Partei kann diesen Vertrag aus jedem beliebigen Grund durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Die Fuchs&Stein ist verpflichtet, die Arbeiten sofort nach Erhalt dieser Mitteilung einzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Sollte eine der beiden Parteien den Vertrag vor Abschluss der Arbeiten kündigen, verpflichtet sich Auftraggebenden, Fuchs&Stein die Arbeit nach dem von Auftraggebenden gewählten Paket zu bezahlen, entweder für das Projekt, monatlich oder stundenweise.
8. Alternative Streitbeilegung
- Alle Streitigkeiten oder Differenzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der Schlichtung, Mediation und Verhandlung nach deutschem Recht.
- Die Auftraggebenden erklärt sich bereit, die Kosten für eine solche Streitbeilegung nach deutschem Recht zu tragen.
9. Geltendes Recht
- Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht und ist nach diesem auszulegen.
- Fuchs&Stein vertritt Herrn Florian Fuchs, der als selbständiger Unternehmer nach dem Freiberuflergesetz in Deutschland tätig ist. Keine der Parteien ist ein Agent, Vertreter, Partner oder Angestellter der anderen Partei.
- Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass es sich bei diesem Vertrag nicht um eine Exklusivvereinbarung handelt.
- Die Parteien sind sich einig, dass es ihnen freisteht, andere ähnliche Vereinbarungen mit anderen Parteien zu treffen.
10. Entschädigung und Haftungsbeschränkung
- Die Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Partei, ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und zulässigen Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Haftungen, Strafen, Strafschadensersatz, Ausgaben, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten jeglicher Art und Höhe freizustellen, die sich aus der Fahrlässigkeit oder dem Vertragsbruch der freistellenden Partei, ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
- Dieser Abschnitt bleibt in vollem Umfang in Kraft, auch bei Beendigung des Vertrages oder bei vorzeitiger Kündigung durch eine der Parteien.
- Der Auftraggebende stimmt zu, dass Fuchs&Stein nicht für Schäden an der Wahrnehmung des Unternehmens durch andere, oder für Schäden an geistigem, physikalischem oder sonstigem Eigentum oder Budget haftet.
- Der Auftraggebende stimmt zu, dass Fuchs&Stein nicht für Schäden durch die von Fuchs&Stein erstellten Datenschutzrichtlinie sowie einem von Fuchs&Stein erstellten Impressum haftet.
11. Eigentum an geistigem Eigentum
- Fuchs&Stein tritt hiermit alle Rechte an Auftraggebenden ab, insbesondere Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die mit Ideen, Konzepten, Techniken, Erfindungen oder urheberrechtlich geschützten Werken verbunden sind, die von Fuchs&Stein allein oder gemeinsam mit anderen im Laufe des Projekts für oder im Namen von Auftraggebenden oder einem der Kunden oder den Vorgängern dieser Unternehmen entwickelt oder geschaffen wurden.
- Ohne Einschränkung des Vorstehenden werden alle Bild-, Video- und Textinhalte, Zusammenstellungen und andere Originalwerke, die in dem Projekt enthalten sind, als alleiniges Eigentum von Auftraggebenden betrachtet und gehören Auftraggebenden. Für den Fall, dass Fuchs&Stein aus irgendeinem Grund Rechte, Titel oder Interessen an dem Projekt behält, erklärt sich Fuchs&Stein damit einverstanden, alle diese Rechte, Titel und Interessen schriftlich und ohne weitere Prüfung an Auftraggebenden abzutreten.
- Auftraggebenden erteilt Fuchs&Stein die Erlaubnis, das Arbeitsergebnis als Teil von Portfolios, Websites, in Galerien und in anderen Medien zu verwenden, solange es der Präsentation des Arbeitsergebnisses dient.
12. Änderungen
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Änderungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden müssen. Dementsprechend werden alle von den Parteien vorgenommenen Änderungen auf diesen Vertrag angewandt.
13. Abtretung
Die Parteien verpflichten sich, keine der in diesem Vertrag festgelegten Pflichten an Dritte abzutreten, es sei denn, beide Parteien haben dem schriftlich zugestimmt.
14. Paket Definition
- Auftraggebenden nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen von Fuchs&Stein in die folgenden drei Pakete unterteilt sind und verpflichtet sich, die Leistungen im Rahmen der von Auftraggebenden gewählten Pakete zu bezahlen.
- Auftraggebenden erklärt sich damit einverstanden, eines oder mehrere der folgenden Pakete zu wählen, die in jedem Fall und jederzeit kombiniert werden können.
- Die Parteien vereinbaren, dass, wenn Auftraggebenden das Paket Websitedesign wählt, Fuchs&Stein ein fertiges Projekt, d.h. eine funktionierende Website für Auftraggebenden, gemäß den von Auftraggebenden gelieferten Details liefert, was vom Auftraggebenden mit einem Betrag von 799,- € entlohnt wird.
- Entscheidet sich Auftraggebenden für das Premium-Paket, liefert Fuchs&Stein gegen eine monatliche Gebühr ein ganzheitliches Onlinemarketing mit Text-, Bild- und Video-Content in einzelnen Projekten entsprechend der von Auftraggebenden gewählten Onlinemarketing-Strategie, welche vom Auftraggebenden monatlich mit 520,- € entlohnt werden.
- Die Parteien vereinbaren, dass Fuchs&Stein, wenn Auftraggebenden das Agile Paket wählt, ein vereinbartes und fertiges Projekt nach den von Auftraggebenden gelieferten Details erhält, was vom Auftraggebenden nach dem vereinbarten Stundenlohn entlohnt wird.
- Die Auftraggebenden ist damit einverstanden, dass Fuchs&Stein entscheidet, wann die Projekte abgeschlossen sind.
15. Projekt-Definition
- Auftraggebenden erklärt sich bereit, ein Projekt gemeinsam mit Fuchs&Stein detailliert zu definieren, so dass Startphase und Ziele in Abstimmung mit beiden Parteien festgelegt werden.
- Beide Parteien verpflichten sich, gemeinsam einen Projektplan zuzustimmen, der ggf. schriftlich bestätigt und geändert werden kann. Die Auftraggebenden ist jedoch damit einverstanden, dass Fuchs&Stein ein Projekt aus beliebigen Gründen abbrechen kann.
- Im Falle eines Projektstopps durch Fuchs&Stein wird die Zahlung sofort oder nach dem vereinbarten Plan eingestellt.
- Die Auftraggebenden erklärt sich mit der Bezahlung eines Projekts einverstanden, auch wenn das Ergebnis nicht nach ihrem Geschmack ist. Fuchs&Stein verpflichtet sich jedoch aus Kulanz, ein Projekt so lange zu bearbeiten, bis es dem Kunden gefällt oder bis die Kompetenzen von Fuchs&Stein nicht mehr ausreichen, um die Anforderungen des Kunden zu erfüllen.
16. Vollständige Vereinbarung
- Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf seinen Gegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Anreize und Bedingungen, ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich, gleich welcher Art, in Bezug auf seinen Gegenstand. Die ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrages haben Vorrang vor allen anderen, mit den Bestimmungen des Vertrages nicht übereinstimmenden Leistungen und/oder Handelsbräuchen.
- Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass dieser Vertrag zwischen den Parteien wie oben angegeben rechtsgültig und verbindlich ist. Die Parteien versichern, dass sie befugt sind, diesen Vertrag zu schließen.
17. Vertrauliche Informationen
- Dieser Vertrag enthält besondere Bestimmungen darüber, wie beide Parteien mit vertraulichen Informationen umgehen müssen. Während der Laufzeit dieses Vertrages kann Fuchs&Stein auf Informationen des Auftraggebers stoßen oder solche erhalten, die als vertraulich gelten oder gelten können.
- Fuchs&Stein ist es nicht gestattet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen für andere, nicht autorisierte Zwecke zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber gibt Fuchs&Stein die Erlaubnis, sie zur Sicherung der Projektdurchführung zu verwenden.
- Fuchs&Stein wird keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dazu eine schriftliche Genehmigung oder Fuchs&Stein wird von einer zuständigen Behörde dazu verpflichtet.
- Fuchs&Stein ist verpflichtet, diese Verpflichtungen auch nach Beendigung dieses Vertrags einzuhalten.
- Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn: 1. die Informationen bereits öffentlich waren, als Fuchs&Stein auf sie stieß; 2. die Informationen öffentlich wurden, nachdem Fuchs&Stein auf sie gestoßen war, aber nicht aufgrund eines Handelns oder Unterlassens von Fuchs&Stein; 3. Fuchs&Stein die Informationen bereits kannte, als Fuchs&Stein auf sie stieß, und Fuchs&Stein nicht verpflichtet war, sie geheim zu halten; 4. ein Dritter Fuchs&Stein die Informationen zur Verfügung gestellt hat, ohne dass Fuchs&Stein zur Geheimhaltung verpflichtet war; oder 5. Fuchs&Stein hat die Informationen selbst erstellt, ohne etwas zu verwenden, das dem Auftraggeber gehört.
- Fuchs&Stein darf keine Informationen über den Auftraggeber veröffentlichen, die unwahr sind.
18. Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Übereinstimmung mit dem Willen der Parteien in Kraft.
19. Unterschrift und Datum
Die Parteien stimmen hiermit den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu, was durch ihre nachstehenden Unterschriften bestätigt wird.